Bestattungsarten


Bestattungs- und Grabarten
In der Bundesrepuklik Deutschland besteht für Verstorbene eine Beisetzungspflicht auf einem Friedhof, wobei der Friedhof in Abhängigkeit der Wohnortgemeinde der verstorbenen Person bzw. der Angehörigen gewählt werden kann. So ist es z. B. nicht möglich eine Urne im Wohnbereich aufzubewahren oder die Asche im Garten auszustreuen. Ausnahme hiervon ist z.B. eine Seebestattung oder verschiedene Beisetzungsarten in anderen Ländern. Da Bestattungsgesetze Ländersache (nicht nur in Deutschland) sind, kann dies sehr unterschiedlich geregelt sein. (Beispiel: Holland, Schweiz).
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige (Bestattungspflichtige) über die Art der Beisetzung.

     

Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart.
Hier wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Erdgrab bzw. einer Gruft beigesetzt.
Die Vererdung ist, abhängig von Lage und Bodenbeschaffenheit, nach ca. 7 bis 15 Jahren beendet.

 
     
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird dann in einer Urne aufbewahrt und in einem Grab oder Urnenfeld bzw. Urnenwand beigesetzt. Für die Feuerbestattung ist eine, zu Lebzeiten des Verstorbenen, handschriftlich verfasste Erklärung notwendig. Hinterbliebene Ehepartner, Kinder bzw. Angehörige 1. Grades können dies, wenn erforderlich, nachträglich anordnen.
 
     
Grabarten für Erd- und Feuerbestattung
Bei einer Erd- oder Urnenbestattung können Sie sich, abhängig von den Möglichkeiten auf den einzelnen Friedhöfen, entweder für ein Familiengrab (Wahlgrab) oder für ein Wechselgrab (Reihengrab) entscheiden.
In einem Familiengrab (Wahlgrab = der Ort des Grabes ist im Friedhof normalerweise frei wählbar) können mehrere Familienangehörige nacheinander beigesetzt werden. Hier ist auch eine Tiefenbestattung (2,40 m) möglich, um innerhalb der Ruhensfrist (siehe weiter unten) zwei Erdbestattungen zu ermöglichen. Ein Familiengrab kann ein Einzelgrab, Doppelgrab, Mehrfachgrab (z. B. die Gruften verschiedener Orden, usw.) sein.
Die Entscheidung für ein Wechselgrab (Reihengrab = diese Gräber werden der Reihe nach vergeben) kann nach der Beisetzung nicht mehr rückgängig gemacht werden, da diese Grabart nur für jeweils eine Bestattung vergeben wird. Wechselgräber sind immer Einzelgräber.

Ruhensfrist
Das Recht zur Nutzung der Grabstätten für die vorgenannten Bestattungsarten erwirbt man von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung gegen eine Gebühr für einen gewissen Zeitraum (Ruhensfrist). Die Ruhensfrist beträgt in den Würzburger Friedhöfen 15 Jahre, in den Friedhöfen im Landkreis Würzburg bis zu 25 Jahren.

     
Seebestattung
Der Seebestattung muss eine Feuerbestattung voraus gehen. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einem Meer ihrer Wahl, außerhalb der Drei-Meilen-Zone, versenkt. Sie können an dieser Beisetzung auch teilnehmen. Es wird Ihnen eine Seekarte mit exakter Angabe der Position der dem Meer übergebenen Urne ausgehändigt. Ebenso erhalten Sie einen Auszug aus dem Logbuch des Bestattungsschiffes.
 
     
Anonyme Bestattung
Der Anonymen Bestattung geht eine Einäscherung voraus. Die Urne wird im Anonymen Urnenfeld, meist ein Rasenfeld, der Stadt bzw. der Gemeinde beigesetzt. Die Beisetzung findet in der Regel ohne religiöse Zeremonien und ohne jede Beteiligung von Angehörigen statt. Es gibt keinen Grabstein und es gibt keine Namenstafel.
Eine Trauerfeier mit Sarg oder Urne, ist allerdings auch hier auf Wunsch individuell möglich.
 
     
Urnengemeinschaftsgrabanlage
Die Urnengemeinschaftsgrabanlage ist eine im Hauptfriedhof Würzburg installierte Grabanlage ohne weitere Verpflichtung.
Vieles kann, nichts muss. Das Anbringen einer Namensinschrift ist möglich.
 
     
Urnengarten
Speziell im Würzburger Hauptfriedhof ist ein alternative Grabplatzwahl in Form verschiedener Urnengrabanlagen geschaffen worden. Diese sollen im Zuge frei werdender Flächen eventuell auch in anderen Stadtteilfriedhöfen geschaffen werden. Besonderheit dieser Grabart ist, eine in den Gebühren bereits enthaltene Grabpflege für die Dauer der Ruhensfrist.

Siehe Infoflyer (PDF | 544KB)