Friedhöfe


Die Wahl des Bestattungsunternehmens, welches für Sie tätig werden soll, liegt einzig und allein in Ihrem persönlichen Ermessen.

Grundsätzlich sind Sie an nichts gebunden. Egal welches Institut eine eventuelle Notabholung durchgeführt hat oder als hoheitlicher Vertragspartner einer Gemeinde für die Graböffnung und -schliessung zuständig ist. Sie haben die freie Wahl.

Auf Wunsch führen wir für Sie Bestattungen auf allen Friedhöfen durch.